Lastmanagement
Mehrere Ladepunkte, ein Netzanschluss: Unser Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung so, dass jede Maschine zum Schichtbeginn voll ist und Ihr Anschluss nie überlastet wird.
Warum Lastmanagement?
Ein Elektro-Radlader der 23-t-Klasse hat rund 423 kWh an Bord. Zwei solcher Maschinen gleichzeitig an DC-Schnellladern ziehen schnell 300 kW und mehr. Ohne Steuerung heißt das: Sicherung fliegt, der Netzbetreiber verlangt einen größeren Anschluss oder die Lastspitze treibt den Leistungspreis für das ganze Jahr nach oben.
Statisch oder dynamisch
Statisch teilt eine feste Leistung auf. Dynamisch misst laufend den Verbrauch von Werkstatt, Büro und Kran und gibt nur den freien Rest an die Ladepunkte.
Lastspitzen kappen
Bei leistungsgemessenen Anschlüssen bestimmt die höchste Viertelstunde des Jahres den Leistungspreis. Wir halten die Spitze flach.
Priorität nach Schichtplan
Die Maschine, die morgens zuerst rausfährt, wird zuerst geladen. Prioritäten legen Sie fest, das System hält sich daran.
PV und Speicher einbinden
Solarstrom vom Hallendach und ein Batteriespeicher werden Teil der Rechnung. So laden Sie mehr eigenen Strom und weniger teuren Netzstrom.
Überschlag: Reicht mein Anschluss?
Tragen Sie Ihre Werte ein. Die Rechnung ist eine erste Einschätzung und ersetzt nicht die Planung vor Ort.
Annahme: 92 % Ladewirkungsgrad. Ohne Lastmanagement laden alle Säulen gleichzeitig mit voller Leistung.
Ergebnis zusenden oder Angebot anfordern
Sie möchten das Ergebnis schriftlich oder ein konkretes Angebot? Ihre Rechnerwerte werden automatisch übernommen. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
§ 14a EnWG im Blick
Seit 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommene, nicht öffentliche Ladepunkte im Niederspannungsnetz gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug bei drohender Netzüberlastung begrenzen, garantiert aber eine Mindestleistung von 4,2 kW. Betreiben Sie viele Einrichtungen über ein Energiemanagement, gelten Gleichzeitigkeitsfaktoren.
- Wir planen Ihr Energiemanagement so, dass eine Drosselung nicht zum Ladeabbruch führt.
- Anschlüsse in Mittelspannung mit eigenem Trafo fallen nicht unter § 14a. Auch das prüfen wir.
- Kommunikation mit Ladesäulen über den offenen Standard OCPP, herstellerunabhängig.
